Liebe Kollegin, lieber Kollege,
anlässlich des Artikels „Musikum in Finanznot“ in den Salzburger Nachrichten vom 20.10.2026 möchten wir zur aktuellen Lage wie folgt Stellung nehmen:
Die Lehrerinnen und Lehrer des Musikum leisten ebenso wie das Verwaltungspersonal tagtäglich ihren Dienst mit großer Leidenschaft, Flexibilität und hoher Qualifikation, um den Bildungsauftrag zum Wohle der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu erfüllen sowie mit zahllosen Veranstaltungen einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben im Musikland Salzburg zu leisten.
Wir sind froh zu hören, dass das Budget des Musikum nun aktuell gesichert ist und sprechen der Landesregierung Dank für die Unterstützung aus. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung, die Landesdirektion und alle Mitarbeiter:innen des Musikum das gemeinsame Interesse haben, bestmögliche Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
Gleichwohl müssen wir aber feststellen, dass die Kommunikation, um gute Strategien sachlich und konstruktiv zu erarbeiten, seit einiger Zeit beeinträchtigt ist: Der Betriebsrat wird zu keiner der aktuellen Gesprächsrunden eingeladen und nur noch sehr spärlich informiert. Alle Vorschläge, die wir in den letzten Monaten eingebracht haben, wurden nicht aufgegriffen und weiterverfolgt. Vereinbarungen, die in den letzten gemeinsamen Gesprächsrunden der Direktion mit Musikschuldirektoren, Fachbereichsleitern und Betriebsrat vor den Sommerferien getroffen wurden, wurden über den Sommer wieder aufgehoben.
Landesrätin Mag. Gutschi berichtet in den Salzburger Nachrichten, dass verpflichtende Reformschritte vereinbart wurden. Die Forderung der Landesregierung nach Sparmaßnahmen in Form einer Lehrverpflichtungserhöhung für Neuverträge ist uns bekannt, jedoch nicht, dass die Zuteilung des Budgets an eine Vereinbarung verknüpft wäre. Der Betriebsrat ist bislang in keinerlei Vereinbarungen eingebunden und würde auch keiner Vereinbarung zustimmen, die nicht zum Vorteil der Mitarbeiter:innen und des Betriebes wäre. Die Einführung eines besseren Lohnschemas mit höheren Einstiegsgehältern wäre sehr wichtig, darf aber nicht an Verschlechterungen gekoppelt sein, die uns langfristig schaden. Ein neues Dienstrecht kann nur in Abstimmung mit Gewerkschaft und Betriebsrat eingeführt werden, alles andere wäre nach Ansicht von Arbeiterkammer und Gewerkschaft ein Bruch geltender Vereinbarungen.
Unser vordringlichstes Anliegen ist, dass dringende Bedürfnisse berücksichtigt werden, wie z.B. die Probleme in der Stellennachbesetzung zu lösen und die Qualität des Unterrichtes nach Stundenplan ebenso wie des Unterrichtes in der Praxis von Konzerten, Projekten und Wettbewerben zu erhalten und weiterzuentwickeln. Leider liegen dem Betriebsrat trotz mehrfacher Aufforderung an die Landesdirektion bislang keine konkreten Berechnungen und Verhandlungsgrundlagen vor, auf deren Basis man strukturelle Entwicklungen sinnvoll erarbeiten könnte.
Mit Befremden nehmen wir wahr, dass im Zeitungsbericht die Effizienz unserer Arbeit in Frage gestellt wird, obwohl wir stets hohe Anerkennung von unseren Schülerinnen und Schülern sowie von allen Partnern im kulturellen Netzwerk erhalten. Im Lauf der vergangenen Jahre wurden durch Erhöhung der Dichte sowie Weiterentwicklung der flexiblen Unterrichtsformen immer wieder beträchtliche Beiträge zur Effizienzsteigerung geleistet. Weitere Versuche in diese Richtung werden zu Lasten der Unterrichtsqualität gehen. Auf Basis der Jahresarbeitszeit ist klar und deutlich belegt, dass wir bei einer Vollanstellung die Tätigkeit einer 40 Stunden-Woche erfüllen. Daher wurde über längere Zeit nicht mehr in Frage gestellt, ob die verschiedenen Bereiche von Vor-/Nachbereitungszeit, Veranstaltungen etc., die nicht unmittelbar über den Stundenplan fixiert sind, für die Erfüllung der Unterrichtstätigkeit nötig sind. Dass nun die Vorstellung vermittelt wird, man würde durch Einsparungen bei der Vorbereitungszeit „näher zum Schüler“ kommen, ist naiv. Dies sehen wir als Geringschätzung unserer bisherigen Leistungen.
Wir möchten daher nochmals deutlich klarstellen, dass unsere Betriebsvereinbarung inklusive der Jahresarbeitszeit für alle bestehenden Verträge gilt. Sollten ein neues Dienstrecht oder neue Verträge ohne Einverständnis von Gewerkschaft und Betriebsrat in Kraft gesetzt werden, würde es einen Rechtsbruch bedeuten. Um dem bestmöglich entgegentreten zu können, möchten wir dir dringend empfehlen, Mitglied bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst zu werden, falls dies noch nicht der Fall ist. Eine breite gewerkschaftliche Abdeckung in unserem Betrieb stärkt uns in den Verhandlungen. Im Fall von Eingriffen auf einzelne Dienstverträge braucht es einen Arbeitsrechtsschutz, um im Ernstfall einen Beistand vor Gericht zu erhalten.
Abschließend möchten wir die Landesdirektion nochmals auffordern, auf unsere gestellten Fragen konkret zu antworten sowie die nötigen Berechnungen und Verhandlungsgrundlagen vorzulegen. Ferner wurde aus unserer Sicht die Präambel für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat von Seiten der Landesdirektion aufgrund einseitiger Entscheidungen und mangelnder Verlässlichkeit missachtet (siehe Anlage bzw. musikum.net/Infos). Wir fordern daher auf, zu einer respektvollen Kommunikation zurückzukehren, die für beide Seiten tragfähige Lösungen anstrebt.
Mit lieben Grüßen im Namen des BR-Teams
Ralf