
Häufig gestellte Fragen:
FAQ
Siehe Richtlinie 21: Der Eintrag im Modul Unterrichtsverschiebung muss vorab rechtzeitig erfolgen. Das heißt, der Direktor muss die Möglichkeit einer inhaltlichen Bewertung und Zeit für eventuelle Nachfragen haben. Eine Frist von 14 Tagen muss nicht mehr eingehalten werden.
Der Betrieb stellt die Rahmenbedingungen für den Unterricht zur Verfügung wie Räumlichkeiten, Ausstattung und Organisation der Schüleranmeldung. Die Lehrer sind nicht alleine für die Werbung zuständig, aber mitverantwortlich für den Erhalt ihrer Klasse. Bei Bedarf sollen Maßnahmen zur Werbung in Absprache mit der Direktion durchgeführt werden.
FBV §14: „Der Dienstgeber bzw. der Dienstnehmer hat alles zu veranlassen, um die Schüler möglichst rechtzeitig von einem Unterrichtsausfall zu verständigen.“
In der Praxis werden die Schüler von den Lehrern verständigt. Sollte jemand dazu nicht in der Lage sein, hilft das Sekretariat.
Eine Arbeitsverpflichtung ist an allen Wochentagen (auch Samstag) möglich, soweit im Rahmen der JAZ machbar und rechtzeitig vom Direktor angefragt.
An Sonn- und Feiertagen ist keine Verpflichtung möglich, dienstliche Tätigkeiten sind freiwillig.
Neueintritte werden 1 Woche vor Unterrichtsbeginn angemeldet und bezahlt, weil Weiterbildungen und Konferenzen in dieser Woche stattfinden.
Austritte werden mit Ende Juli abgemeldet, weil Juli für Urlaubskonsum herangezogen wird, wenn ein solcher besteht. Im Fall von Weiterbeschäftigung im Herbst wird über die restlichen Sommermonate weiter gezahlt.