Kurzarbeit Phase 3
Mitarbeiter*innen, deren Tätigkeit in der Zeit von Mitte November 20 bis Ende März 21 nur in einem Umfang von 20% bis 90% möglich ist, fallen in die Regelung der Kurzarbeit Phase 3. Die genaue Definition, wer in die Kurzarbeiterregelung fällt, ist oft nicht einfach. Die Dokumentation im ELKK ist hierzu wichtig. Bei Unklarheiten bitte Kontakt …