Kurzarbeit Phase 3

Mitarbeiter*innen, deren Tätigkeit in der Zeit von Mitte November 20 bis Ende März 21 nur in
einem Umfang von 20% bis 90% möglich ist, fallen in die Regelung der Kurzarbeit Phase 3. Die
genaue Definition, wer in die Kurzarbeiterregelung fällt, ist oft nicht einfach. Die
Dokumentation im ELKK ist hierzu wichtig. Bei Unklarheiten bitte Kontakt mit dem/der
Sprengeldirektor*in oder dem Betriebsrat aufnehmen. Auch das Modell der Kurzarbeit ist ein
Beitrag zur Sicherheit unserer Arbeitsplätze.