Die Bewertung der Kurzarbeit ist in unserem Betrieb äußerst komplex. Aufgrund von Hinweisen seitens des BR hat sich gezeigt, dass die Auswertung des ELKK noch Fehler bezüglich der Zweiergruppen aufweist. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass die Grenze der reduzierten Arbeitszeit, ab der man in KUA fällt, nur 80% beträgt. In der Einstufung zur Kurzarbeit dürften sich dadurch noch Veränderungen ergeben. Sollte jemand Fragen dazu haben, bitte mit dem BR Kontakt aufnehmen.
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